Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken.
Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die Erziehung und Bildung der Jugend  fordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Erziehungsträger.
Schule und Elternhaus unterstützen sich bei der Erziehung und Bildung der Jugend und pflegen ihre Erziehungsgemeinschaft.
(§ 55 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg)

Helfen Sie mit, dieses Schulgesetz mit konkretem Leben zu erfüllen, ob als gewählter Elternvertreter oder  in jeder anderen Form.

An alle Eltern unserer Schüler: Stellen auch Sie sich im kommenden Jahr als Elternvertreter Ihrer  Klasse zur Wahl!
Viele Mitglieder des Elternbeirats haben den guten Kontakt zu anderen Eltern,  Lehrern und zur Schulleitung schätzen gelernt.
Neben der Wahrnehmung der gesetzlichen Mitwirkungsrechte wirkt der Elternbeirat auch ganz  praktisch an der Schule. Dies ist z.B. bei der Schulhofgestaltung besonders sichtbar.
Weitere Bespiele sind die Mithilfe bei den Schulfesten oder den regelmäßig stattfindenden  Spieleausstellungen. Durch das Zusammenwirken von Elternbeirat und Förderverein der Merianschule haben alle Eltern die Möglichkeit sich einzubringen und unsere Schule – und damit auch unsere Kinder – zu unterstützen.

 

Die Elternvertreter der Klassen

In jeder Klasse werden zu Schuljahresbeginn zwei Elternvertreter gewählt, die die Interessen der  Eltern und Kinder in der Schule vertreten. Sie stehen den anderen Eltern und den Lehrern als  Ansprechpartner zur Verfügung. Die Elternvertreter planen gemeinsam mit den Lehrern die  Elternabende und auch weitere Aktivitäten wie z.B. Elternstammtische oder Feste für die Klasse.
Die Elternvertreter aller Klassen bilden den Elternbeirat, der für die klassenübergreifenden  Aktivitäten und Themen an der Schule verantwortlich ist.

 

Der Elternbeirat

Der Elternbeirat ist das Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Er befasst sich mit Themen, die von  den Eltern an ihn herangetragen werden und wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von  allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit. Zu den Aufgaben des Elternbeirats zählen insbesonders:

  • die Interessen der Eltern zu vertreten
  • Elternvertreter in die Schulkonferenz zu entsenden
  • Themen der Eltern anzusprechen und die Eltern zu informieren
  • die Zusammenarbeit und das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Schule zu stärken

 

 

Elternvertreter der Merian-Schule Epfenbach im Schuljahr 2019/20

 

Klasse 1 :

 

 

 

Klasse 2 :

 

 

Klasse 3 :

 

 

 

Klasse 4 :

 

 

 

 

 

 

Klasse 9 :

 

 

Elternvertreter in der Schulkonferenz

 

 

Schülervertreter der Schulkonferenz